14-Jährige verurteilt, weil sie Lehrer bei Facebook beleidigte

Weil sie ihren Lehrer in einem Facebook-Posting beleidigte, muss eine 14-jährige Schülerin 20 Arbeitsstunden leisten. Bild: fotogestoeber/fotolia.com Weil sie ihren Lehrer in einem Facebook-Posting beleidigte, muss eine 14-jährige Schülerin 20 Arbeitsstunden leisten. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Das Mädchen hatte ihren Lehrer heimlich im Klassenzimmer fotografiert, das Bild auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht und mit dem Satz „Behinderter Lehrer ever“ betitelt. Womit die 14-Jährige dabei nicht rechnete: Der Pädagoge schlug nach dieser Beleidigung mit der vollen Härte der Justiz zurück – er stellte Strafantrag gegen seine Schülerin. Das Amtsgericht Düsseldorf folgte dem Wunsch des 64-jährigen Lehrers. Die 14-jährige Förderschülerin wurde wegen der Beleidigung ihres Lehrers auf ihrer Facebook-Seite verurteilt. Sie muss nun 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dass Schüler in ihrer Schule Fotos oder Videos erstellen und in sozialen Netzwerken posten, ist heutzutage alles andere als selten. Auch, dass diese Beiträge mit Beleidigungen einher gehen, ist nicht neu. Dass sich ein Lehrer aber juristisch gegen solche Veröffentlichungen zur Wehr setzt, ist dann doch eher ungewöhnlich. Die 14-Jährige, so hieß es heute, habe die Tat gestanden und bereut.

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