72-Stunden-Frist für ordnungsgemäße Meldungen

Dass IT-Sicherheitsgesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringen Meldepflichten mit sich, die gar nicht so einfach zu erfüllen sind. Vor allem bei Datenschutzpannen haben die Unternehmen nur 72 Stunden Zeit zu reagieren.

 

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