Anleitung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: So melden Sie Hass im Netz

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz NetzDG – sollen Facebook, Twitter und Youtube dazu gebracht werden, Hass-Beiträge schneller zu löschen. Symbolbild: fotolia.com/JP Photography Mit dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz NetzDG – will die Bundesregierung Hass-Postings bei Facebook, Twitter und Co den Kampf ansagen. Seit 1. Januar 2018 gilt das Gesetz nun. Was man dazu wissen muss, eine Anleitung zum Melden von Hass-Beiträgen im Netz – und was dann passieren soll. Am 1. Januar 2018 ist in Deutschland das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (auch Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Netzdurchsetzungsgesetz oder NetzDG genannt) in Kraft getreten. Das Gesetz soll es vereinfachen, Hass-Postings in Sozialen Netzwerken besser zu bekämpfen. Die wichtigsten Fragen dazu. Kurz zusammengefasst: Um was geht es im Netzwerkdurchsetzungsgesetz? Das NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter verlässlicher gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte auf ihren Plattformen vorgehen müssen. Sie müssen dafür ein wirksames Beschwerdemanagement schaffen und einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten nennen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Außerdem wird Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von Diensteanbietern zu erhalten (hier geht es zum kompletten Gesetzestext) Welche sozialen Netzwerke betrifft das Gesetz? Alle […]

 

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