Arbeitsstättenrichtlinie: Fehlende Brandschutzunterweisung als Risiko

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.2 schreibt vor, dass von jedem Arbeitgeber jedes Jahr mit allen Betriebsangehörigen eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden muss. Dennoch wird die Maßnahme von vielen Arbeitgebern – hierunter fallen nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmen sondern auch Behörden – unterlassen.

Der ganze Artikel: Arbeitsstättenrichtlinie: Fehlende Brandschutzunterweisung als Risiko