Kameraaufnahmen im Straßenverkehr sind nicht beliebig erlaubt. Auch für Testfahrzeuge von Autokonzernen gelten die Vorgaben der DSGVO. (DSGVO, Datenschutz)
Dieser Artikel wurde indexiert von Golem.de – Security
Lesen Sie den originalen Artikel:
Kameraaufnahmen im Straßenverkehr sind nicht beliebig erlaubt. Auch für Testfahrzeuge von Autokonzernen gelten die Vorgaben der DSGVO. (DSGVO, Datenschutz)
Lesen Sie den originalen Artikel: