Die BARMER Krankenkasse schießt in ihrer Ausschreibung zur Erst-Entwicklung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für ihre Versicherten den Vogel ab. Auf Seite 39 von 53 steht: § 28 Verwendung von Open Source Software 1. Die Verwendung von Open Source Software ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte im Laufe der Entwicklung die Verwendung von Open Source Software zwingend […]
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