BDSW fordert Betreuung für Kinder von Mitarbeitern

Der BDSW fordert, dass die Kinder von Mitarbeitern, die in Kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, unter die Sonderregelung für Betreuungsplätze fallen.

Die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Mitarbeitern privater Sicherheitsunternehmen in Kritischen Infrastrukturen müssen sichergestellt werden, so der BDSW. Denn auch in der Sicherheitswirtschaft sind die Krankenstände durch das Coronavirus und die damit verbundenen Maßnahmen derzeit schon sehr hoch. Schätzungen gehen von bis zu 30 Prozent aus. Die beschlossenen Schließungen von Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen werden die Unternehmen in den nächsten Tagen und Wochen vor noch größere Probleme stellen, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Viele der Beschäftigten seien in Kritischen Infrastrukturen im Einsatz. Für diese Eltern müsse eine Betreuungsmöglichkeit sichergestellt sein, so dass keine weiteren Dienstausfälle drohten und die Innere Sicherheit aufrechterhalten bleibe, so Dr. Harald Olschok Hauptgeschäftsführer des BDSW und der BDGW.

BDSW fordert Betreuungsmöglichkeiten für Kindern von Mitarbeitern

Dies gelte vor allem für Geld- und Wertdienstunternehmen. Diese tragen zu einer sicheren und effizienten Bargeldversorgung bei. Deshalb war es folgerichtig, diesen Tätigkeitsbereich in das Konzept „Zivile Verteidigung“ der Bundesregierung aufzunehmen. Bargeldversorgung wurde Kritis zugeordnet. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten an den Flughäfen, ob Passagier-, Personal- oder Frachtkontrollen sind ebenfalls systemrelevant. Auch die Sicherheit weiterer Bereiche der Branche, wie der Schutz von militärischen Liegenschaften, kerntechnischen Anlagen und der Werkschutz anderer Kritis-Bereiche müsse im Interesse der Inneren Sicherheit aufrechterhalten bleiben. Deshalb sei es notwendig, dass private Sicherheitskräfte in einem abgegrenzten Aufgabengebiet unter die Sonderregelungen für Kindergartenplätze fielen, so Olschok abschließend.