BDSW fordert Entlastung für Sicherheitsdienstleister

Der BDSW forder in Bezug auf die durch das Coronavirus verursachten Umstände, Sicherheitsdienstleister besser zu entlasten.

Die von der Bundesregierung im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen seien zur Entlastung der Sicherheitsdienstleister nicht ausreichend und gäben insbesondere keine Antwort auf die massiv steigenden Lohnfortzahlungskosten, kritisierte Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok, am Dienstag,11. März, in Bad Homburg: „Die Maßnahmen helfen unseren Mitgliedsunternehmen akut nicht.“

Lohnfortzahlungskosten werden für Sicherheitsdienstleister zum großen Problem

Die große Koalition müsse das Konjunkturpaket daher deutlich mehr auf die unterschiedlichen Phasen eines Epidemie- beziehungsweise Pandemie-Verlaufs ausrichten, so Olschok: „In der jetzigen Situation der akuten Virus-Ausbreitung, die nach Experten-Schätzungen noch weiter zunehmen und länger andauern wird, stehen für unsere Mitgliedsunternehmen die steigenden Krankenzahlen und damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten absolut im Fokus“.

Hier helfe der Sicherheitswirtschaft weder Kurzarbeitergeld noch die finanzielle Unterstützung für Fortbildungen, die mit Blick auf die Corona-Eindämmung eventuell sogar kontraproduktiv wirken könnten. „Wir fordern daher nachdrücklich, dass das durch die Krankenkassen übernommene Krankengeld bereits ab dem ersten Tag statt aktuell erst nach der sechsten Woche gezahlt wird“, führte der BDSW-Hauptgeschäftsführer aus.

BDSW beurteilt Kurzarbeitergeld zur Entlastung von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen als unzureichend

Gleiches gelte für die von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossenen Möglichkeit, dass sich Mitarbeiter mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch für sieben Tage von ihrem Arzt krankschreiben lassen können. „Denn dies hat zusätzlich zur Folge, dass der Krankenstand weiter deutlich steigt“, sagte Olschok.

Die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen beim Kurzarbeitergeld seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, um mögliche Auftragsverluste abzufedern. „Dies kann aber nur der zweite Schritt sein, wenn die beschriebene Entlastung bei der Lohnfortzahlung greift“, so Olschok weiter.

Dabei verwies er auch hier auf notwendige Nachbesserungen, da das Kurzarbeitergeld nicht für sozialversicherungsfreie Beschäftigte gezahlt werde. „Viele unserer Unternehmen beschäftigen eine große Anzahl dieser Mitarbeiter. Sie werden daher massive Einbußen erleiden.“ Olschok forderte deshalb abschließend, dass auch 450-Euro-Kräfte Kurzarbeitergeld erhalten sollen.