BHE: Vorgaben für BMA-Konzessionen beachten

In einem Musterverfahren gegen einen Konzessionär hat das Bundeskartellamt die Rahmenbedingungen bei der Aufschaltung von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen (BMA) konkretisiert. Mit dem entsprechenden Beschluss macht das Bundeskartellamt konkrete Vorgaben, was zu- und unzulässig ist.

 

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