In einem Musterverfahren gegen einen Konzessionär hat das Bundeskartellamt die Rahmenbedingungen bei der Aufschaltung von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen (BMA) konkretisiert. Mit dem entsprechenden Beschluss macht das Bundeskartellamt konkrete Vorgaben, was zu- und unzulässig ist.
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