BKA stellt Bundeslagebild 2019 zu Cybercrime vor

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Das BKA stellt das „Bundeslagebild Cybercrime 2019“ vor.

100.514 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registrierte die deutsche Polizei in 2019, was einem Anstieg von über 15% gegenüber der Vorjahreszahl entspricht (2018: 87.106 Fälle), so die Zahlen des „Bundeslagebilds Cybercrime 2019“, das vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegt wurde.

Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, sind hoch. So schätzt der Branchenverband Bitkom, dass der Wirtschaft 2019 ein Schaden von über 100 Mrd. EUR durch Cyberangriffe entstanden ist. Neben Wirtschaftsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der Täter, die sich hier hohe kriminelle Gewinne erwarten.

Die größte Gefahr geht weiterhin von Angriffen mittels Ransomware aus. Diese Software verschlüsselt die Daten auf dem angegriffenen Rechner. Für deren Entschlüsselung fordern die Täter meist einen Geldbetrag, der in der Regel in Form von Bitcoins zu entrichten ist. Seit dem vergangenen Jahr beobachtet das BKA mit der „Double Extortion“ einen neuen Modus Operandi, bei dem die Täter die IT-Systeme ihrer Opfer nicht nur mittels Ransomware verschlüsseln, sondern im Zuge der Attacken auch sensible Daten erbeuten und damit drohen, diese zu veröffentlichen.

Bundeslagebild des BKA erfasst Straftaten zu Cybercrime

Die Polizei stellte 2019 insgesamt 22.574 Tatverdächtige fest – über 2% mehr als noch 2018 (22.051 Tatverdächtige). Cyberkriminelle sind in der Regel international vernetzt und agieren arbeitsteilig. Hinzu kommt, dass sie sich neuen Situationen flexibel anpassen.

Diese Flexibilität ließen die Täter auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erkennen, wie aus der Sonderauswertung „Cybercrime in Zeiten der Covid-19-Pandemie“ hervorgeht. In der heute ebenfalls veröffentlichten Analyse des Zeitraums März bis August 2020 wird beispielsweise auf unmittelbar nach Beginn der Pandemie erstellte Webseiten eingegangen, die in Anlehnung an die Internetpräsenzen staatlicher Stellen etwa mit Informationen und Beratungsgesprächen zur Coronasoforthilfe warben. Durch Betätigung von Schaltflächen auf den betreffenden Webseiten wurden die Computer der Besucher mit Malware infiziert. Ähnlich erging es Empfängern von E-Mails, die scheinbar von staatlichen Stellen oder Banken stammten und Informationen zum Thema „Corona“ enthielten. Beim Öffnen eines Anhangs wurde der Computer der Betroffenen mit Schadsoftware infiziert.

https://www.sicherheit.info/wie-sie-sich-im-homeoffice-vor-cyberangriffen-schuetzen

Die hohe Zahl der Straftaten und die vielfältigen Modi Operandi im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigen, dass es sowohl für Mitarbeiter von Unternehmen als auch Privatpersonen wichtig ist, ihre Daten vor dem Zugriff von Cyberkriminellen zu schützen. Dazu gehört ein aktueller Virenschutz genauso wie sichere Passwörter und regelmäßige Backups. Wichtig ist aber auch, bei E-Mails von unbekannten Absendern skeptisch zu bleiben, auch wenn diese den Eindruck erwecken, von einer Behörde, Bank oder Bekannten versandt worden zu sein. Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte niemals nachgekommen werden. Betroffene von Cybercrime sollten vielmehr möglichst zeitnah die Polizei informieren. Denn nur, wenn die Polizei von Cyberstraftaten erfährt, kann sie die Täter ermitteln und die Begehung weiterer Straftaten verhindern.


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