BNetzA setzt Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aus

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter ausgesetzt. Die Behörde reagierte auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2017.

 

Advertise on IT Security News.

Lesen Sie den ganzen Artikel: BNetzA setzt Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aus