BSI veröffentlicht Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste

Der Einsatz von Cloud-Diensten ist wegen der Vielfalt an Anwendungsmöglichkeiten auch in der Bundesverwaltung längst Alltag. So greifen in Projekten oder Arbeitsgruppen IT-Anwender auf externe Clouds zu, die etwa von Partnerorganisationen betrieben oder eingekauft werden. Für die Behörde besteht dann im Gegensatz zur direkten Nutzung externer Cloud-Dienste kein Vertragsverhältnis zum Diensteanbieter, die Cloud wird mitgenutzt. Für Daten mit entsprechendem Schutzbedarf muss aber beim Einsatz einer Cloud-Lösung die Informationssicherheit eine zentrale Rolle spielen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher nun einen Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht.

 

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