Bundesdatenschutzbeauftragte will eigene Impulse setzen

Am 1. Januar trat das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde durch die Änderung zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde aufgewertet.

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