Bundesgerichtshof: Auch illegale Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel erlaubt

Die dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs mit einer Autokamera ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof lässt solche Aufnahmen zur Klärung von Unfallursachen dennoch zu. (Datenschutz, Rechtsstreitigkeiten)

 

Advertise on IT Security News.

Lesen Sie den ganzen Artikel: Bundesgerichtshof: Auch illegale Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel erlaubt