Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Kinderuhren sind beliebt. Abhörfunktionen („Babyphone-Funktion“) darin sind allerdings verboten. Symbolbild: Werner Schwehm, Fotolia.com Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion in Deutschland verboten. Gegen mehrere Angebote im Internet sei man bereits vorgegangen, so die Behörde. Wer im Internet nach einer Kinderuhr mit Babyphone-Funktion und GPS-Ortung sucht, wird schnell fündig. Diverse Anbieter tummeln sich auf dem Markt, Zielgruppe der Smartwatches sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren – oder genauer: Deren Erziehungsberechtigte. Denn solche Uhren geben besorgten Eltern die Möglichkeit, ihre Sprösslinge rund um die Uhr zu überwachen, zu orten, abzuhören.  Legal wird es solche Lausch-Uhren allerdings in Deutschland bald nicht mehr geben. Denn die Bundesnetzagentur hat sie jetzt verboten. „Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Behörde zufolge werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt. Und das sei eben nicht legal. Die betroffenen Uhren – konkrete Marken und Modelle nannte die Bundesnetzagentur nicht – verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- […]

 

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