Googles Gmail ist kein Telekommunikationsdienst. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und widerlegte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Schon lange streiten sich Google und die Bundesnetzagentur. Letztere will den E-Mail-Dienst Gmail als Telekommunikationsdienst angemeldet sehen – und reichte 2012 und 2014 entsprechende Bescheide ein. Das brächte nach deutschem Datenschutzrecht einige Pflichten mit sich, die Google zu erfüllen hätte – zum Beispiel Schnittstellen für Datenzugriffe einzubauen.
Google wehrt sich seitdem rechtlich …
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