Bundesverfassungsgericht erlaubt Sampling in der Musik

Seit über zehn Jahren streiten Moses Pelham und die Band Kraftwerk darum, ob Sampling im Hip Hop erlaubt ist oder nicht. BIld: Gerisima/fotolia.com Das wird nicht nur Hip Hopper freuen: Sampling, also die Übernahme fremder Musikschnipsel, um darauf eigene, neue Musik zu machen, ist erlaubt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Freibriefen zu Musikklau oder wildem Kopieren ist das allerdings nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Sampling in der Musik erlaubt ist. Der Senat gab damit einer Verfassungsbeschwerde imseit Jahren schwelenden Streit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und der Elektronikband Kraftwerk statt. Streit ums Sampling: Worum ging es? Moses Pelham hatte für das Lied „Nur mir“ mit Sabrina Setlur eine zweisekündige Rhythmussequenz aus der Tonspur des Musikstücks „Metall auf Metall“ der Band „Kraftwerk“ übernommen und dem Song unterlegt – ohne zu fragen. Kraftwerk ging dagegen vor – es entspann sich ein Gerichtsstreit, der mittlerweile gut zehn Jahre dauert. Kraftwerk berief sich auf das Urheberrecht, Moses Pelham auf die künstlerische Freiheit. Was entschied das Bundesverfassungsgericht? Letzteres sah auch das Bundesverfassungsgericht so. „Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten […]

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