Bundesverfassungsgericht: Posteo muss auf Verlangen IP-Adressen mitloggen

Datenschutz als Verkaufsargument hat seine Grenzen. Ein E-Mail-Provider muss auf Anordnung die IP-Adressen von Nutzern herausgeben, auch wenn er sie nicht generell erfassen will, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. (E-Mail, Google)