Das Instrument der Standardvertragsklauseln, mit dem Daten europäischer Nutzer in Drittländer wie die USA übertragen werden dürfen, sei zwar prinzipiell gültig, meint der EuGH-Topjurist Henrik Saugmandsgaard Øe in der Causa Schrems; trotzdem könne Facebook dazu verdonnert werden, darauf gestützte Übermittlungen zu unterlassen. (Max Schrems, Soziales Netz)
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