Das IT-Sicherheitsgesetz lässt zu viel im Unklaren

Das IT-Sicherheitsgesetz verlangt von den Betreibern kritischer Infrastrukturen verbindliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Auch wenn die branchenspezifischen Mindeststandards nicht immer eindeutig sind: Bis zum 31. Januar 2018 müssen Unternehmen die Forderungen des IT-Sicherheitsgesetzes erfüllt haben.

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