Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt! Falls dieser Termin schneller kam als erwartet, muss man nicht verzweifeln. Man sollte den Stein aber ins Rollen zu bringen – insbesondere, wenn man nicht die ganze Macht der Aufsichtsbehörden zu spüren bekommen möchte.
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Lesen Sie den ganzen Artikel: Das Recht auf Vergessen-werden nicht unterschätzen