Datenschutz bei Zeugen Jehovas: Auch handschriftliche Notizen können „Datei“ sein

Die Zeugen Jehovas müssen bei ihren Hausbesuchen den Datenschutz beachten. Das gilt nach einem EuGH-Urteil auch dann, wenn Notizen nicht digitalisiert und zentral vorliegen. (Datenschutz, Internet)

 

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