Datenschutz gilt auch für kleinere Betriebe

Ende Juni hat der Bundestag eine Änderung im Datenschutzgesetz beschlossen, um kleine Betriebe bei der Umsetzung der DSGVO zu entlasten. Erst ab zwanzig Mitarbeitern, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bisher war das schon ab zehn Mitarbeitern der Fall.