Datenschutz und Datensicherheit sind kein Wunschkonzert

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Ist die Sicherheit personenbezogener Daten auch dann eine Verpflichtung, wenn die betroffene Person gut und gerne auf die Verschlüsselung der E-Mail an sie oder ihn verzichten könnte? Die Frage ist entscheidend, denn man könnte ja mit Kunden vereinbaren, dass diese keinen Wert auf Datensicherheit legen. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben Stellung bezogen.

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