Kommunalverwaltungen sollen sich bei Erpressungsversuchen über Verschlüsselungstrojaner grundsätzlich nicht auf Lösegeldzahlungen einlassen. Städte und Gemeinden sollen vielmehr jeden solcher Angriffe umgehend anzeigen sowie das jeweilige Computer Emergency Response Team (CERT) ihres Bundeslandes oder das BSI informieren.
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