Die Haftung des CIO und des IT-Sicherheitsbeauftragten

Mehr noch als die Sonderbeauftragten für Compliance und Datenschutz, deren Haftung wir bereits erörtert hatten, steht der Technikvorstand in besonderem Maße in der Gefahr einer persönlichen haftungsrechtlichen Inanspruchnahme. Aber auch unterhalb der Managementebene kann der IT-Sicherheitsbeauftragte als schlichter Arbeitnehmer in die – dann freilich zumeist mildere – Haftungsfalle geraten. Schon…

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