Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014: Brauchbare Grundlage

Die Muster-Industriebaurichtlinie 2014 (MindbauRL 2014) soll den Planern, Genehmigungsbehörden und Errichtern sowie den Bauherren beziehungsweise Nutzern eine einheitliche Rechtsgrundlage und damit mehr Klarheit bieten. Dabei werden die öffentlich relevanten Schutzziele Personenschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz und Sachwertschutz umgesetzt.

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