In der EU-weit gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) auch weiterhin eine besonders wichtige Position bei der Sicherstellung der Datenschutzkonformität inne. Seine Position und Aufgaben werden sowohl durch die EU-DSGVO formuliert, als auch durch die Konkretisierungen im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
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