Diese Strafen drohen bei Facebook-Pöbeleien gegen Flüchtlinge

Hasskommentare gegen Flüchtlinge und Asylbewerber werden zunehmend zum Problem bei Facebook & Co. Dabei ist vielen Kommentatoren offenbar nicht bewusst: Sie stehen mit einem Bein im Gerichtssaal. Hasskommentare sind nicht nur peinlich, sie sind häufig auch strafbar. Bild: Manuel Schönfeld/fotolia.com   Immer mehr Menschen suchen in Deutschland Asyl. Über eine halbe Millionen Menschen werden 2015 wohl in Deutschland Asyl beantragen – eine hohe Zahl, die vor allem die Kommunen vor Probleme stellt. Denn die Flüchtlinge müssen irgendwo unterkommen und bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag versorgt werden. Die Flüchtlingsproblematik wird auch in den sozialen Netzwerken fleißig diskutiert – mit zum Teil üblen Auswüchsen. Unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit wird geschimpft und gehetzt, beleidigt, und teilweise sogar offen unter vollem Namen zu Straftaten und Gewalt gegen Asylbewerber aufgerufen. Was die selbsternannten besorgten Mitmenschen oft falsch einschätzen: Mit ihren Hasskommentaren überschreiten sie durchaus die Grenzen des Erlaubten. „Die Grenze zur freien Meinungsäußerung, die von Art. 5 des Grundgesetzes geschützt wird, ist dann erreicht, wenn es sich bei den Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt oder wenn die Äußerungen beleidigende Aussagen oder Schmähkritik enthalten“, sagt der Kölner Meedienanwalt Christian Solmecke. Oder andersherum gesagt: „Geht es nur noch darum eine Person oder eine Personengruppe zu […]

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