Digitaler Nachlass: Was tun, wenn der Nutzer stirbt? – sponsored

Bild: kebox/fotolia.com Ob Facebook, Amazon oder Google: Menschen haben heutzutage viele Accounts im Internet. Aber was passiert eigentlich mit diesen Nutzerkonten, wenn der Betroffene stirbt? Wie bekommen Erben Zugriff? Und wie kann man für den Fall des Falles selbst vorsorgen? Kennen Sie all Ihre Internetaccounts? Viele denken jetzt vermutlich an Amazon, Facebook oder Google. Dabei ahnt und weiß es jeder: Man hat noch mehr Accounts. Nur wenige dürften sie alle – noch dazu samt Zugangsdaten – zusammenkriegen. Und nur die allerwenigsten haben vermutlich vorgesorgt, dass Hinterbliebene darauf zugreifen können, sollte man plötzlich nicht mehr da sein. Dabei wird der digitale Nachlass immer wichtiger. Wie Erben Zugriff erlangen, ist für die Gesetze dagegen noch Neuland. Was kann man selbst tun? Erben werden Vertragspartner E-Mail, Online-Banking, Online-Shops, PayPal, Sofortüberweisung, Webhoster, Foren und zahllose weitere Online-Dienste – durch jahrelange Internetnutzung hinterlässt jeder seine Spuren in der unendlichen Datenflut. Endlich ist dagegen das Leben. Mit dem Tod verschwinden die Daten allerdings nicht, wie jeder weiß. Genauso wenig verlieren auch Verträge automatisch mit dem Tod ihre Wirkung. Vielmehr treten die Erben in damit verbundene Rechte und Pflichten ein. So auch in die Verhältnisse mit Online-Diensten. Diese sind meist umfangreich vertraglich geregelt. Wer wie fast jeder […]

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