DSGVO: Erste Abmahn-Anwälte sind schon aktiv

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat prompt die ersten Abmahn-Anwälte auf den Plan gerufen, die mit den Vorschriften Kasse machen wollen. Symbolbild: Jürgen Fälchle/fotolia.com Es war zu erwarten: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat prompt die ersten Abmahn-Anwälte auf den Plan gerufen, die mit den Vorschriften Kasse machen wollen. Spannend ist nun, wie lange die Politik dem Treiben zusieht. Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine echte „Abmahnwelle“ rollt zwar noch nicht, trotzdem sind die ersten kleinen Unternehmen bereits ins Visier von Abmahn-Anwälten geraten. Einem Betroffenen wird von einer Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei  ein Wettbewerbsverstoß nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen, da er über seine Webseite durch die Nutzung des Dienstes Google-Fonts Nutzerdaten an Google weiterleite, ohne dass ein Einverständnis der Nutzer in die Datenweitergabe vorgelegen habe. Da es Nutzern vor Weiterleitung der personenbezogenen Daten weder möglich war, dieser Weitergabe zuzustimmen, noch die Datenschutzerklärung zu lesen, stelle dies eine Verletzung des Art. 12 DSGVO dar. Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 300 Euro gefordert, berichtet die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Google-Fonts sind Schriftarten, die von Google für Webseitenbetreiber bereitgestellt werden. Google-Fonts wird nahezu von jeder […]

 

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