DSGVO sorgt mit „Stand der Technik“ für Verwirrung

Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt bei vielen Unternehmen ohnehin schon für reichlich Stress, aber eine spezielle Anforderung der DSGVO sorgt für besondere Verwirrung: Artikel 32 verpflichtet Unternehmen, ihre Daten dem „Stand der Technik“ entsprechend zu schützen. Das Problem dabei: IT-Entscheider und Hersteller sind sich in der Interpretation dieser Vorgabe alles andere als einig.

 

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