Einsatz von WhatsApp und Facebook an Berliner Schulen ist rechtswidrig

Auszug aus dem »Leitfaden zum Umsetzen der Datenschutzgrundverordnung an Berliner Schulen«: So gilt beispielsweise für die Nutzung von Facebook und WhatsApp: Hier werden Daten an Anbieter in einem Drittland übertragen, eine Überprüfung oder Bewertung der dortigen Bestimmungen ist der Schule nicht möglich. Auch werden durch die Nutzung von WhatsApp fortlaufend Klardaten von allen im eigenen […]