Laden nach Verbrauch ist in Deutschland nach dem Eichrecht nicht erlaubt. Abgerechnet wird derzeit nur pauschal der Ladevorgang des Elektroautos. Das wird sich ändern: Die ersten beiden Module, die Abrechnung nach Zeit oder Strommenge ermöglichen, sind zugelassen und dürfen auf den Markt gebracht werden. (Elektroauto, RFID)
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