Elektronikmärkte müssen Kunden nicht auf Sicherheitslücken hinweisen

Für Elektronikmärkte gibt es keine Hinweispflicht in Bezug auf mögliche Sicherheitslücken und fehlende Updates bei Android-Smartphones. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschieden.

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt (Az.: 6 U 100/19). Elektronikmärkte müssen demnach ihre Kunden nicht über fehlende Updates oder mögliche Sicherheitslücken bei Android-Handys informieren.
Testkäufe durch Verbraucherverband
Wie das Oberlandesgericht Köln in einer Pressemitteilung festhält, hatte ein Verbraucherverband bei einem …

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