Elektronische Fußfessel: Werden Standortdaten aus NRW mit Hessendata ausgewertet?

Foto: Rishi Deep via unsplash, CC0

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In NRW darf die Polizei Menschen mit elektronischen Fußfesseln überwachen. Die Standortdaten werden nach Hessen geschickt – in die Behörde, in der auch die Hessendata-Server stehen.