Ergänzenden Maßnahmen für Datenübermittlungen in Drittländer

Wer die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf die Standardvertragsklauseln der EU stützen will, muss sich mit den notwendigen, ergänzenden Maßnahmen befassen. Ohne die ergänzenden Maßnahmen können die Standardvertragsklauseln das ungültige Privacy-Shield-Abkommen nicht ersetzen. Wir zeigen, wie man die richtige Wahl der Schutzmaßnahmen trifft, wenn es denn eine gibt.

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