EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis

Für Datenschutzbeauftragen ist das am öftesten erwähnte Datum wohl der 25. Mai 2018. An diesem Tag endet die Übergangsfrist, die Unternehmen zur Umsetzung der EU Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) hatten. Während viele Unternehmen entweder mit der Umsetzung fertig ist oder noch mit Hochdruck daran arbeiten, sehen manche noch immer keinen akuten Handlungsbedarf. Warum jedes Unternehmen sich eher heute als morgen mit dem Thema befassen sollten, erklären wir in diesem Artikel.

     

 

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