EU-DSGVO – so schafft Ihr Unternehmen einen reibungslosen Übergang

In rund einem Jahr wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder General Data Protection Regulation (GDPR) der EU in Kraft treten. Für Unternehmen steht jetzt eine Bestandsaufnahme ihrer gespeicherten Daten an, denn: Auch wenn sie die bestehenden EU-Datenschutz-Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten, muss das nach der neuen Verordnung nicht mehr der Fall sein – und dann drohen massive Sanktionen.

 

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