EuGH erklärt weitreichende Vorratsdatenspeicherung für illegal

Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15). Eine gezielte Aufbewahrung von Daten könne hingegen zur Bekämpfung schwerer Straftaten gerechtfertigt sein.

 

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