EuGH-Urteil: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen

Dieser Artikel wurde indexiert von

Golem.de – Security

Dürfen Verbraucherschützer gegen Facebook vorgehen, ohne von Betroffenen beauftragt worden zu sein? Darüber hat nun der EuGH entschieden. (DSGVO, Soziales Netz)

Lesen Sie den originalen Artikel: