Europäischer Gerichtshof hält pauschale Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Fotolia/kamasigns Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist nach europäischem Recht illegal. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das hat wohl auch Folgen für die in Deutschland 2015 eingeführte – aber noch nicht umgesetzte – Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Aus den so gesammelten Daten könnten nämlich „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Datenauf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden“. Ausnahmen von diesem Verbot der Vorratsdatenspeicherung seien nur zum Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten oder bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit weiter möglich. Der Umfang der gespeicherten Informationen müsse auf „das absolut Notwendige“ beschränkt werden. Zudem ist es nach Auffassung des Gerichtshofs unerlässlich, dass der Zugang zu den gespeicherten Daten grundsätzlich, außer in Eilfällen, einer vorherigen Kontrolle entweder durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle unterworfen wird. Außerdem müssen die zuständigen nationalen Behörden, denen Zugang zu den gespeicherten Daten gewährt wurde, die betroffenen Personen davon in Kenntnis setzen“, hieß es weiter. Das Urteil war die Folge von Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien. Bei den Gegnern der VDS stieß das Urteil auf Zustimmung und Erleichterung. „Mit seinem heutigen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung […]

 

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