Flirtcafés im Internet: Hinweis auf Kostenpflicht nötig?

Immer mehr „Flirtcafés“ buhlen im Internet um Mitglieder. So wird häufig mit einer kostenlosen Dienstleistung geworben. Allerdings hält die Werbung meistens nicht, was sie verspricht. Bild: zerbor/Fotolia.com Immer mehr „Flirtcafés“ buhlen im Internet um Mitglieder. Häufig wird mit einer kostenlosen Dienstleistung geworben. Allerdings hält die Werbung meistens nicht, was sie verspricht: Plötzlich soll der Alleinstehende nämlich doch für sämtliche Leistungen auf der Website zahlen. Doch ist das rechtlich wirklich zulässig? *Sponsored Singles auf Partnersuche konnten auf einer Website ein Profil erstellen, um mit anderen Alleinstehenden in Kontakt zu treten sowie mit ihnen zu chatten und zu flirten. Das Angebot erschien auch sehr verlockend – laut eines auffälligen Buttons auf der Homepage des Internetflirtcafés konnten sich die Singles nämlich kostenlos anmelden. Wer sich tatsächlich anmeldete, merkte jedoch schnell, dass man sich unentgeltlich nur ein eigenes Profil erstellen und andere Profile anschauen konnte. Wollten die Singles dagegen miteinander Kontakt aufnehmen, mussten sie für die ersten zehn Tage 1,99 Euro zahlen. Das „Probeabo“ verlängerte sich darüber hinaus um sechs Monate, sofern es nicht innerhalb einer Woche gekündigt wurde. Die Website-Nutzer mussten in diesem Fall knapp 20 Euro pro Woche zahlen. Auch danach verlängerte sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate, wenn er […]

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