GDPR und Big Data – Datenschutz greift auch im Testfall

Jedes Unternehmen weiß, dass sie kommen wird: GDPR, das steht für General Data Protection Regulation, auch bekannt als Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die neue, EU-weite Richtlinie für Datenschutz wurde im April 2016 verabschiedet und wird am 25. Mai 2018 verpflichtend in Kraft treten. Einige Unternehmen haben bereits Schritte eingeleitet, um bis dahin GDPR-konform zu sein. Was viele dabei jedoch nicht im Blick haben: GDPR greift nicht nur bei der offensichtlichen Datenverwendung wie Live-Daten oder Datenbanken, sondern auch bei der Verwendung von Testdaten in Testumgebungen.

 

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