Verbraucherschützer haben erfolgreich gegen Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen bei Google geklagt. Dem Urteil zufolge reicht ein pauschales Anklicken einer Datenschutzerklärung nicht aus. (Verbraucherschutz, Google)
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Lesen Sie den ganzen Artikel: Google-Urteil: Anklicken von Datenschutzerklärung ist keine Einwilligung