Hass-Poster schon einen Tag nach Facebook-Eintrag verurteilt

Symbolbild: gunnar3000/fotolia.com So schnell kann’s gehen: Nur einen Tag, nachdem er bei Facebook ein Hass-Posting gegen Flüchtlinge veröffentlicht hatte, ist ein 26-Jähriger in Wismar zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Euro Zahlung verurteilt worden. Auch sein Handy wurde eingezogen.  Der 26-jährige Mann aus Gadebusch (Nordwestmecklenburg) hatte am vergangenen Dienstag bei Facebook angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden. Dazu pöbelte er verfassungsfeindliche Parolen. Die Behörden reagierten schnell, richtig schnell: Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen sofort die Ermittlungen auf, im so genannten beschleunigten Verfahren landete der 26-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schwerin schon einen Tag später vor dem Amtsgericht Wismar. Und der Amtsrichter verurteilte den Hass-Poster zu fünf Monaten Freiheitsstrafe. Außerdem musste der Angeklagte 300 Euro bezahlen, sein Handy wurde als Tatwerkzeug eingezogen. Dass er vor Gericht versicherte, er habe seine Drohung nicht ernst gemeint, nutzte dem 26-Jährigen nichts. Das Urteil ist schon rechtskräftig. Das beschleunigte Verfahren ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist. Außerdem kann dieses Verfahren nur vor dem Amtsgericht beantragt werden, eine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe darf im beschleunigten Verfahren nicht verhängt werden.

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