Wer in ein Haus einbricht, kann wegen Hausfriedensbruch oder Diebstahl zur Verantwortung gezogen werden. Wer sich Zugang zu einem fremden Rechner verschafft, soll laut einer Gesetzesinitiative ähnliches zu erwarten haben.
Initiative im Bundesrat: Härteres Vorgehen gegen Botnetz-Kriminalität
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