IT-Planungsrat: Hardware darf keine „schadenstiftende Software“ haben

Der IT-Planungsrat hat neue Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware veröffentlicht. Hersteller müssen nun versichern, dass ihre Geräte keine "Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten" haben. (Verschlüsselung, Netzwerk)

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