Kommunikation: Bundesbehörden dürfen Whatsapp weder intern noch extern nutzen

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Wie viele andere Arbeitnehmer sind auch Mitarbeiter von Behörden aktuell im Homeoffice. Doch was die Kommunikation angeht, gelten für sie besondere Regeln, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Der Messenger Whatsapp erfreut sich weltweit großer Beliebtheit. Für Behörden der Bundesrepublik Deutschland ist seine Verwendung allerdings strengstens untersagt. Das ordnete der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber in einem PC Welt vorliegenden Schreiben an alle Bundesministerien und oberste Bundesbehörden an. Er bezieht sich dabei sowohl auf die …

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